Auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen schlossen das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt und der Kreis Paderborn im November des letzten Jahres eine gemeinsame Fördervereinbarung. Die Unterzeichnenden setzen sich hierbei als Ziel, die künstlerische und personelle Substanz der kommunalen Orchester- und Theaterlandschaft in Nordrhein-Westfalen in ihrer Vielfalt und Qualität zu erhalten, um sie im Sinne eines reichhaltigen Kulturangebots weiterzuentwickeln. Durch klare finanzielle Rahmensetzung wird dabei Planungssicherheit geschaffen.